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20.12.23
Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke
dd Redaktion
VDZI-Präsident Dominik Kruchen stellt Forderungen für ein auskömmliches Leistungsrecht, zur Überprüfung von „Praxislaboren“ und zur Flexibilisierung des Medizinprodukterechts
Berlin, 29. November 2023. Bürokratieabbau und eine auskömmliche und qualitätsgesicherte Zahnersatzversorgung standen im Mittelpunkt des diesjährigen Parlamentarischen Abends der Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke am
28. November in Berlin. Vertreterinnen und Vertreter der Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik und Zahntechnik haben gemeinsam mit mehr als 60 Gästen aus der Gesundheitspolitik über die zukünftigen Herausforderungen für eine qualitätsorientierte Versorgung mit Zahnersatz in Deutschland diskutiert.
Dominik Kruchen, Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), nahm mit dem Bundesvorstand und Geschäftsführer Kim Nikolaj Japing an der Veranstaltung teil. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßte die Gäste im Haus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit einem Überblick zu Chancen und Herausforderungen für das Gesundheitshandwerk in Deutschland.
Hauptredner des Abends war der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), Prof. Dr. Edgar Franke (MdB). Dieser betonte die Wichtigkeit des Gesundheitshandwerks für die Versorgung der Menschen vor Ort: „Wenn alle so innovativ wären wie unsere Gesundheitshandwerker, wäre die Zukunft der deutschen Wirtschaft gesichert. Gegenüber Franke erläuterte Kruchen, dass die Innovationsstärke des deutschen Zahntechniker-Handwerks langfristig in der Fläche nur gewahrt bleiben könnte, wenn die Leistungserbringung auch wirtschaftlich auskömmlich ist. Dafür müsste die Deckelung der Preisentwicklung über die Bindung an die jährliche Grundlohnsummenentwicklung fallen.
In seinen Statements in der folgenden Panel-Diskussion mit MdB Tino Sorge fokussierte sich VDZI-Präsident Kruchen auf die Entwicklung der investorenbetrieben zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ). Im dritten Quartal dieses Jahres waren es immerhin schon 440 iZ-MVZ, die sich fast ausschließlich auf Großstädte und Ballungsräume verteilen.
„In strukturschwachen Gebieten, in denen Engpässe und Unterversorgung drohen könnten, gibt es kaum iZ-MVZ. Investorenorientierte iZ-MVZ bleiben damit ein idealer Nährborden für die Gefahren einer rein gewinnorientierten Zahnersatzversorgung“, erklärte Dominik Kruchen und skizzierte vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen mehrere Forderungen: „Der Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschäftigen und hier für die notwendige Klarheit sorgen. Erstens sollte sozial- und berufsrechtlich klargestellt werden, dass Praxislabore in iZ-MVZ ausgeschlossen sind. Zweitens ist es wichtig, dass Aufsichtsstrukturen gestärkt werden, zum Beispiel durch die Eintragung von Praxislaboren in die Handwerksrolle.“
Darüber hinaus forderte Kruchen Flexibilisierungen im Medizinprodukterecht: „Die Klinischen Bewertungen für Sonderanfertiger sind ein echtes Ärgernis für unsere zahntechnischen Labore und bieten keinen Mehrwert in der Versorgung. Wir bitten die Bundesregierung dringlichst, sich auf europäischer Ebene für die Rücknahme dieser unsinnigen Anforderung für Kleinbetriebe auszusprechen. Gleichzeitig braucht es bundesländerübergreifend ein harmonisiertes Prüfvorgehen durch die Behörden und Augenmaß bei betrieblichen Begehungen.
Tino Sorge pflichtete dem Ansatz für eine umfassendere Entbürokratisierung bei: „Die Gesundheitshandwerke ächzen unter den bürokratischen Lasten und den in nahezu allen Bereichen gestiegenen Kosten. Es ist höchste Zeit für spürbare Entlastungen. Dazu werden wir anstelle der bisherigen Misstrauenskultur eine neue Kultur des Vertrauens brauchen. Viele mittelständische Unternehmen erleben seit Jahren immer neue rechtliche Vorgaben, Hürden und Auflagen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich solche Belastungen auf die Versorgung niederschlagen.“
Der VDZI wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass im Versorgungsbereich Zahnersatz ein faires Leistungsrecht gilt und dass die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angedachten Entbürokratisierungszielen gerecht wird.
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